Unterweisungen

§ 12 ArbSchG "Unterweisung von Arbeitnehmern"

Jeder Unternehmer und jede Führungskraft hat gegenüber den Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht.
Um Gesundheitsschäden bei der Ausübung der Tätigkeit zu vermeiden,
ist es notwendig, die Mitarbeiter, ausreichend und
angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren.
Wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesund-
heitsbewusstes Verhalten sind wirksame

Unterweisungen!


Weitere Gesetze die Unterweisungen fordern:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §29
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §9
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG), MSchArbV §2
  • DGUV Vorschrift 1, §§4 31
  • SGB VII (7) §15 Unfallverhütungsvorschriften
  • und weitere...

Siehe auch unter Schulungen oder unter www.ascaba.de!


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