Jeder Unternehmer und jede Führungskraft hat gegenüber den Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht.
Um Gesundheitsschäden bei der Ausübung der Tätigkeit zu vermeiden,
ist es notwendig, die Mitarbeiter, ausreichend und
angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren.
Wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesund-
heitsbewusstes Verhalten sind wirksame
Unterweisungen!